3 hours ago von Stern

Gericht: Hähne und Bienen auf städtischem Wohngrundstück nicht erlaubt

Gericht: Hähne und Bienen auf städtischem Wohngrundstück nicht erlaubt

Die Haltung von Hähnen und Bienenvölkern ist einem Gerichtsurteil zufolge auf einem städtischen Wohngrundstück unzulässig. Wie das Landgericht Köln am Montag mitteilte, bestätigte es ein früheres Urteil, wonach die Tiere das Eigentum und den Besitz der Nachbarn unzumutbar beeinträchtigen. Nach dem Urteil des Kölner Amtsgerichts muss ein Grundstückseigentümer in Köln seine Hähne und Bienenvölker entfernen und die weitere Haltung unterlassen.

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