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Gericht bügelt Forderungen ab: Entrümpelungsdienst geht nach 600.000-Euro-Fund leer aus

Gericht bügelt Forderungen ab: Entrümpelungsdienst geht nach 600.000-Euro-Fund leer aus

Bei einer Haushaltsauflösung finden Mitarbeiter einer Räumungsfirma 600.000 Euro. Das Unternehmen fordert daraufhin einen Anteil sowie einen Finderlohn. Doch das Landgericht Köln sieht die Sache anders. Eine entsprechende Klausel im Vertrag der Firma sei unwirksam.

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