Frankreich: Sexueller Akt ohne klare Zustimmung gilt künftig als Vergewaltigung
In Frankreich gilt im Sexualstrafrecht künftig das Prinzip "Nur Ja heißt Ja": Als Vergewaltigung wird demnach jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Menschen definiert. Der Senat in Paris verabschiedete am Mittwoch abschließend eine entsprechende Gesetzesänderung. Demnach gelten "Schweigen oder das Fehlen einer Reaktion" nicht als Zustimmung zu einem sexuellen Akt. Es braucht vielmehr ein ausdrückliches Ja.
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