EuGH urteilt über Kürzung von Asylleistungen vor geplanter Abschiebung in Deutschland
Um geringere Asylleistungen vor einer geplanten Abschiebung geht es am Donnerstag (09.00 Uhr) am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Bundessozialgericht fragte die Richterinnen und Richter in Luxemburg, ob abgelehnten Asylbewerbern die Leistungen für den Zeitraum vor ihrer Überstellung in ein anderes EU-Land gekürzt werden dürfen. Geklagt hatte ein Asylbewerber aus Afghanistan, der gemäß den Dublin-Regeln 2022 nach Rumänien gebracht werden sollte. (Az. C-621/24)
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