EuGH: Grundbedürfnis von Asylbewerbern muss auch bei Überlastung erfüllt werden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Rechte von Asylbewerbern auch für den Fall einer Überlastung des aufnehmenden Staats gestärkt. In einem am Freitag veröffentlichten Urteil hielten die Richter Irland vor, zwei Asylbewerbern zu Unrecht Unterkunft und ausreichende materielle Leistungen verweigert zu haben. aus Sicht des EuGH begründete die von Irland angegebene Überlastung durch eine hohe Anzahl an Flüchtlingen aus der Ukraine keine Ausnahme.
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