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EuGH: EU-Staaten dürfen bei Verdacht auf Scheinehe im Nachhinein ermitteln

EuGH: EU-Staaten dürfen bei Verdacht auf Scheinehe im Nachhinein ermitteln

EU-Staaten dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Nachhinein gegen aus Drittstaaten eingebürgerte Menschen ermitteln, wenn die Staatsangehörigkeit nach Einschätzung der Behörden durch eine Scheinehe erworben wurde. Zudem dürfen die Behörden auch den eigentlichen Betrug feststellen und Rechte zurücknehmen, wie der EuGH in Luxemburg am Donnerstag urteilte. 

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