EuGH: Deutsche Kürzungen von Asylleistungen in bestimmten Fällen unzulässig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Kürzungen von Asylbewerberleistungen in Deutschland in bestimmten Fällen für unzulässig erklärt. In dem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil geht es um den Fall eines Afghanen, dessen Abschiebung nach Rumänien deutsche Behörden angeordnet hatten, die aber dann nicht vollzogen wurde. Das Urteil bezieht sich formal auf diesen Einzelfall, enthält aber auch grundsätzliche Aussagen (AZ: C‑621/24).
Weiter zum Artikel