Eilbeschluss: Ausreisepflichtiger bekommt vorläufig weiter Sozialleistungen
Der Landkreis Stade muss einem afghanischen Asylbewerber, der nach Polen abgeschoben werden soll, vorläufig weiter Sozialleistungen gewähren. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle zweifelt nach Angaben vom Montag daran, dass eine Neuregelung vom Herbst mit dem EU-Recht vereinbar ist. Diese Regelung sieht vor, dass ausreisepflichtige Flüchtlinge, die zuvor in einem anderen EU-Land registriert wurden, in bestimmten Fällen keine Sozialleistungen mehr erhalten.
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