Deckeneinsturz in Düsseldorfer Disko mit Verletzten: Geldstrafe für Bauunternehmer
Nach einem Deckeneinsturz in einer Düsseldorfer Diskothek ist ein Bauunternehmer zu einer Geldstrafe von 6300 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte den 66-Jährigen einer Sprecherin zufolge am Dienstag wegen fahrlässiger Körperverletzung. Im März 2022 waren während des Partybetriebs Teile der Decke des Nachtklubs herabgestürzt. Vier Menschen wurden verletzt, zwei von ihnen schwer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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