„Correctiv“ legt Berufung im Streit um „Potsdamer Treffen“ ein
Das Portal „Correctiv“ wehrt sich dagegen, zwei Aussagen aus der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ nicht mehr veröffentlichen zu dürfen. Die Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin enthalte eine „verharmlosende und somit problematische Einordnung“.
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