6 months ago von Stern

Bundessozialgericht: Kein Grundrentenzuschlag mithilfe freiwilliger Beiträge

Bundessozialgericht: Kein Grundrentenzuschlag mithilfe freiwilliger Beiträge

Bei der 2021 eingeführten Grundrente nach mindestens 33 Versicherungsjahren zählen nur Pflichtbeitragszeiten. Zeiten mit freiwilligen Beiträgen bleiben außen vor, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az. B 5 R 3/24 R)

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