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Bundeslandwirtschaftsministerium: Mindestlohn-Ausnahmen für Erntehelfer laut Ministerium nicht zulässig

Bundeslandwirtschaftsministerium: Mindestlohn-Ausnahmen für Erntehelfer laut Ministerium nicht zulässig

Der Bauernverband wollte, dass Saisonkräfte nur noch 80 Prozent des Mindestlohns erhalten. Laut Bundesagrarministerium würde dies gegen das Grundgesetz verstoßen.

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