Bundesfinanzhof klärt Kindergeldanspruch bei Freiwilligem Wehrdienst
Anders als bei einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr besteht während eines Freiwilligen Wehrdiensts in der Regel kein Anspruch auf Kindergeld. Das bekräftigte der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Danach gilt der Wehrdienst dann aber auch nicht als Erstausbildung, weshalb während einer nachfolgenden ersten Ausbildung Anspruch auf Kindergeld besteht. (Az. III R 43/22)
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