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Bundesfinanzhof: Burger im Sparmenü kann nicht teurer sein als im Einzelverkauf

Bundesfinanzhof: Burger im Sparmenü kann nicht teurer sein als im Einzelverkauf

Der Burger in einem Sparmenü kann nicht teurer sein als der einzeln verkaufte Burger. Das stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil in einem Streit um die Umsatzsteuer in der Systemgastronomie klar. (Az. XI R 19/23)

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