Beschwerde zu US-Drohnenangriffen via Ramstein scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Deutschland muss nichts gegen US-Drohnenangriffe im Jemen tun, für die der Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz genutzt wird. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag in Karlsruhe eine Beschwerde von zwei Männern aus dem Jemen zurück. Sie hatten erreichen wollen, dass Deutschland gegenüber den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts dringt. (Az. 2 BvR 508/21)
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