Beschwerde wegen "Untätigkeit" von Wahlprüfungsausschuss scheitert in Karlsruhe
Eine Verfassungsbeschwerde wegen "Untätigkeit" des Wahlprüfungsausschusses im Bundestag ist in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Beschwerde nach Angaben vom Mittwoch für unzulässig. Das Ganze hatte mit dem Einspruch eines Bürgers gegen die Bundestagswahl vom Februar begonnen.(Az. 2 BvR 957/25)
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