Beschwerde abgewiesen: AfD darf in Gemeinde keine weiteren Plakate aufhängen
Dem AfD-Kreisverband Fulda bleibt es untersagt, weitere Wahlplakate in einer hessischen Gemeinde aufzuhängen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel lehnte am Montag eine Beschwerde des AfD-Kreisverbands gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel von vergangener Woche ab. Es geht um die Gemeinde Künzell: Diese ist laut der Entscheidung "nicht verpflichtet", dem AfD-Kreisverband das Anbringen weiterer Wahlplakate an Lichtmasten zu erlauben. (Az. 10 B 641/26)
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