Berliner Gericht: Zurückweisungen nach Asylgesuch ohne Prüfung rechtswidrig
Das Berliner Verwaltungsgericht hat drei Menschen aus Somalia Recht gegeben, die sich gegen ihre Zurückweisung an der deutschen Grenze ohne Dublin-Verfahren wehrten. Deutschland müsse bei Asylgesuchen auf seinem Staatsgebiet das Verfahren beginnen und abschließen, mit dem der zuständige EU-Mitgliedsstaat festgestellt wird, erklärte das Gericht am Montag. Die Eilanträge der Somalier, zwei Männer und eine Frau, hatten damit größtenteils Erfolg.
Weiter zum Artikel