15 hours ago von Stern

Abfälle von abgelegenen Wohnhäusern in Rheinland-Pfalz müssen zum Sammelplatz

Abfälle von abgelegenen Wohnhäusern in Rheinland-Pfalz müssen zum Sammelplatz

Wer in Rheinland-Pfalz abgelegen wohnt, muss seinen Hausmüll unter Umständen zu einem Müllsammelplatz bringen. Ein Abfallentsorger durfte den Abfuhrservice ändern, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Mittwoch mitteilte. Es wies zwei Klagen dagegen ab. Die Festlegung eines abweichenden Ablageortes für den Müll ist nicht zu beanstanden, hieß es. (Az.: 4 K 1106/24.KO und 4 K 1117/24.KO)

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